Mandats­verein­barung

Mandats-, Vergütungs- und Haftungsbegrenzungsvereinbarung

(„Vereinbarung“)

zwischen

Rechtsanwalt Nils Bremann
Südstr. 52
48153 Münster
(„Rechtsanwalt“)

und

Dir
als Mandant
(„Mandant“)

Was ist die Mandats- und Vergütungsvereinbarung? 

Diese Mandats- und Vergütungsvereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Eckpunkte unserer Zusammenarbeit. Sie enthält keine versteckten Kosten. Unsere Beratungsleistungen als Rechtsanwälte für Euch als Mandanten erbringen wir auf Basis einer konkreten Beauftragung (per Telefon, per E-Mail, über meine Website etc.) unter Hinweis auf diese Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Bei jeder Beauftragung bekommt Ihr, sofern nicht anders vereinbart, zunächst ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, welches Ihr über die verschiedensten Kanäle vereinbaren könnt. Kostenfallen für Euch erst dann an, wenn Ihr konkrete Beratungsleistungen gebucht habt und Ihr vorher über die entsprechend anfallenden Kosten informiert wurdet (bspw. also bei Buchung eines Beratungspaketes bzw. von Beratungsleistungen über meine Website, per Telefon oder per E-Mail).

1. Gegenstand & Umfang

(1) Rechtsanwalt Nils Bremann und sein Team erbringen ihre rechtsberatenden Leistungen in dem Umfang und zu den Themengebieten, wie sie durch die Parteien in gesonderten Erklärungen (E-Mail, Telefon, Website, Angebot etc.) vereinbart werden. Eine steuerrechtliche Beratung ist vom Umfang der Rechtsberatung ausgenommen.

(2) Anschlussberatungen ggf. sich ändernder Rechtslage müssen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Die Beratung erfolgt zum Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Der Rechtsanwalt ist berechtigt, seine rechtsberatenden Leistungen an seine angestellten Rechtsanwält:innen zur Vorbereitung sowie zur vollständigen Mandatsbetreuung weiterzugeben oder externe Rechtsanwält:innen zur Vorbereitung und Erledigung unterzubeauftragen. Weiterhin ist der Rechtsanwalt berechtigt, Vorarbeiten sowie im Zusammenhang mit der Mandatsarbeit stehende Themen an seine Mitarbeitenden (u.a. Werkstudent:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen) zur Bearbeitung weiterzugeben. Hierbei werden selbstverständlich sämtliche Datenschutz- und geheimhaltungsrechtliche Regelungen dieser Vereinbarung sowie das geltende Recht beachtet. Verantwortlich im Außenverhältnis gegenüber dem Mandanten bleibt, sofern nicht anderweitig gesondert vereinbart, Rechtsanwalt Nils Bremann bzw. der/die jeweils zuständige angestellte Rechtsanwält:in.

2.  Laufzeit &Beendigung 

(1) Diese Vereinbarung beginnt mit ihrer Akzeptanz und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit und von jeder Partei zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Von dieser Vereinbarung ist jede Beauftragung zur Rechtsberatung durch den Mandanten während ihrer Laufzeit umfasst.  

3. Vergütungsvereinbarung 

(1) Rechtsanwalt Nils Bremann erhält vom Mandanten als Vergütung für seine rechtsberatenden Tätigkeiten entweder die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine gesondert zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbarte Vergütung. Diese gesondert vereinbarte Vergütung kann im Einzelfall höher oder niedriger als die gesetzliche Vergütung sein und orientiert sich an den Absprachen der Parteien sowie u.a. an den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Zahlungsfähigkeit des Mandanten. Bei der rechtlichen Vertretung in gerichtlichen Verfahren kann Rechtsanwalt Nils Bremann mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG verlangen.

(2) Die gesondert vereinbarte Vergütung kann aus einer Pauschalvergütung, einer Vergütung nach aufgewendeter Zeit oder beim Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen auch aus einer erfolgsbasierten Vergütung bestehen.

● Die Pauschalvergütung wird jeweils individuell und im Voraus zwischen den Parteien vereinbart (bspw. über die Buchung konkreter Beratungspakete über die Website oder die Buchung von Beratungsleistungen durch Absprache mit dem Rechtsanwalt).

o Sollte der Aufwand des Rechtsanwalts unerwartet höher oder niedriger ausfallen, kann seine Vergütung nur bei beiderseitigem Einverständnis der Parteien erhöht oder verringert werden.

o Bei Paketpreisen gilt insbesondere und soweit nicht ausdrücklich mit dem Mandanten anders vereinbart, dass jeweils 2 schriftliche Korrekturschleifen (per E-Mail& pro Dokument) und bis zu 1 Stunde Call / Video-Call (pro Paket) inkludiert sind. Jede weitere Korrekturschleife sowie jeder weitere Call / Video-Call wird nach den geltenden Stundensätzen des Rechtsanwalts abgerechnet.

● Eine Vergütung nach Zeit wird vom Rechtsanwalt im Viertelstunden-Takt berechnet. Für die Vergütung nach Zeit fällt, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ein Stundensatz in Höhe von 190,00 EUR an.

Für alle rechtsberatenden Leistungen des Rechtsanwalts, für die eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung vereinbart wird, erstellt der Rechtsanwalt Leistungsnachweise, in denen er Umfang, Inhalt und Zeit seiner Tätigkeit für den Mandanten festhält.

(3) Jede Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen USt. Eine Rechnungsstellung kann jederzeit erfolgen. Auslagen, Spesen, Reisekosten etc. können in tatsächlich gezahlter Höhe in Rechnung gestellt werden.

4. Kommunikation und Kommunikations-Tools

(1) Die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant erfolgt so digital wie möglich, überwiegend via E-Mail, Online-Video-Konferenz-Tools wie, insbesondere Zoom, Microsoft Teams, Kollaborations-Tools wie Microsoft Office 365 (insbesondere One Drive & Share Point), Google Dienste (insbesondere Google Drive &Google Docs), Kommunikations-Planungs-Tools wie bspw. Calendly, CRM-Tools, WhatsApp, Telefon oder SMS. Sämtliche Dienstleister, die der Rechtsanwalt für die Kommunikation mit dem Mandanten einbindet, werden von ihm sorgfältig ausgewählt und der Rechtsanwalt ergreift die zum Schutze des Mandatsgeheimnisses erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen. Sofern möglich, belehrt der Rechtsanwalt diese Dienste über die Verschwiegenheitspflichten eines Rechtsanwalts in Deutschland und weist auf die strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen diese Verschwiegenheitspflichten hin.

(2) Die oben genannten Arten der Kommunikation und Kommunikationsdienste sind in der Regel nicht verschlüsselt, teilweise im Ausland ansässig und können mit Risiken für die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verbunden sein. Das kann dazuführen, dass Dritte unter gewissen Umständen Inhalte der Kommunikation bzw. Kenntnis über Informationen und Daten des Mandanten erfassen können.

(3) Der Mandant ist sich dieser Risiken bewusst und ist mit der genannten Art der Kommunikation ausdrücklich einverstanden und teilt dem Rechtsanwalt mit, sollte diese Art der Kommunikation im Einzelfall nicht erwünscht sein.

5. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mandanten durch den Rechtsanwalt erfolgt grds. nur zum Zwecke der Erfüllung des jeweiligen Auftrags zur Rechtsberatung, des Aufbaus und der Unterhaltung einer Mandantendatenbank (Customer Relations Management) sowie zur Kommunikation mit dem Mandanten oder sonstige an der jeweiligen Beratungsangelegenheit Beteiligten. Zu diesem Zweckkönnen personenbezogene Daten des Mandanten auch an Dritte, insbesondere Vertrags- oder Verhandlungspartner des Mandanten, Beteiligte eines Rechtsstreits oder Gerichte weitergegeben werden. Im Zuge einer effizienten Mandatsbearbeitung greift der Rechtsanwalt zudem auf Dienste Dritter, wie insbesondere IT-Systeme Dritter (bspw. Anwalts- & CRM-Software, Buchhaltungs-Software, Kommunikations-Tools) zurück. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsmaßnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sollte die Einbindung von Dritten eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO darstellen, schließt der Rechtsanwalt entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen Dritten ab, um den Schutz der personenbezogenen Daten des Mandanten entsprechend des Niveaus in der EU (DSGVO) abzusichern.

(2) Der Mandant hat bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Rechtsanwalt das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16DSGVO), auf Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (Art. 17DSGVO), auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO). Weiterhin hat der Mandant ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Mandanten durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen (Website, Social Media Profile, digitale Tools, Mandantenkommunikation etc.) sind in der Datenschutzerklärung zu finden. 

6. Haftung

(1) Der Rechtsanwalt unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

(2) Die Haftung des Rechtsanwalts wegen Pflichtverletzungen bei anwaltlicher Tätigkeit ist für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 1.000.000,00 (eine Million Euro) pro Schadensfall beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Haftungshöchstbetrag gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

7. Verschwiegenheit

(1) Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit sämtlicher vertraulicher Informationen von und über den Mandanten verpflichtet. Er darf und wird Informationen von und über den Mandanten mit Dritten, insbesondere Vertrags- oder Verhandlungspartner des Mandanten, Beteiligte eines Rechtsstreits, IT-, Software-, Datenbank- und Kommunikations-Tools oder Gerichte, nur im Rahmen und unter den Voraussetzungen dieser Vereinbarung (insbesondere der Regelungen zur Kommunikation und zum Datenschutz) teilen, wenn dies zur Erfüllung der rechtsberatenden Leistungen des Rechtsanwalts notwendig ist.

(2) Soweit erforderlich, z.B. für die Nutzung von IT-, Software-, Datenbank- &Kommunikations-Systeme Dritter, entbindet der Mandant den Anwalt von der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.

8. Sonstiges

(1) Gerichtsstand ist Münster, Westf. Ist der Mandant Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine angemessene Regelung im Rahmen des rechtlich Zulässigen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

(3) Diese Vereinbarung sowie Nebenabreden und Änderungen gelten als geschlossen bzw. vereinbart, wenn entsprechende Erklärungen mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) erfolgen.